veröffentlicht 22.03.2021 von VTP
Beschränkungen im NRW-Einzelhandel vorläufig gekippt
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am Montag viele coronabedingte Beschränkungen im Einzelhandel für NRW mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
Das teilte ein Sprecher des Gerichts in Münster mit. In einer Pressemitteilung stellte das OVG fest: „Auf der Grundlage der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung können seit dem 8. März 2021 wieder alle Einzelhändler öffnen.“
Zur Begründung hieß es zur jetzigen Aufhebung: „Die Beschränkungen verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.“
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