Gemäß dem Pressegesetz ist die Presse frei.
Die Einschränkung der Presse ist unzulässig.
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht.
Die Pressetätigkeit darf nicht von Zulassungen abhängig gemacht werden.
Die Presse erfüllt öffentliche Aufgaben ; alle Behörden sind zur Auskunft verpflichtet.
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in der Wahrnehmung seiner/ihres Auskunftsrechts unterstützen. Er weist den/die Inhaber(in) des Presseausweises als tätige(n) Journalisten/in aus.