Masken-Pflicht im Schulunterricht – hierzu folgender Netzfund

veröffentlicht 13.08.2020     von VTP
NETZFUND …..
Hier mein Bericht vom (Nicht-)Schulbeginn meiner 12-jährigen Tochter:
Schon im Vorfeld haben wir Kontakt mit der Klassenlehrerin aufgenommen und sie davon in Kenntnis gesetzt, daß unsere Tochter von der Maskenpflicht befreit ist und daher keine Maske tragen wird. Die Lehrerin war sehr aufgeschlossen und lies deutlich erkennen, daß sie selber auch erhebliche Zweifel an diesen Maßnahmen hat. Allerdings ist sie ja auch ihrem Dienstrecht unterworfen und hat daher keine eigene Entscheidungsbefugnis. Deshalb wollte sie sich mit ihrem Schulleiter dazu abstimmen. Am Sonntag gab es ein weiteres Telefonat mit der Klassenlehrerin. Sie teilte uns mit, daß seitens des Schulleiters festgelegt wurde, daß KEIN Kind OHNE Mund-Nasen-Schutz die Schule betreten darf, unsere Tochter solle daher alternativ ein Gesichtsschild tragen. Das haben wir abgelehnt, da sich die Befreiung ja auf jede Art des Mund-Nasen-Schutzes bezieht. Die Lehrerin war erst einmal ratlos, auch wenn sie persönlich dafür vollstes Verständnis hatte. Sie bat darum, daß wir am Montag Morgen mit dem Schulleiter telefonieren sollten und mit ihm eine Lösung finden sollten.
Vor diesem Hintergrund mußten wir natürlich vorsorgen. Ich formulierte ein Schreiben an die Schule, mit dem ich der Schule den Sachverhalt und die zugrundeliegende Rechtslage mitteilte. Um nicht von der Schule als verantwortungsloser Gefährder bezeichnet werden zu können, habe ich dabei gleich auf die Richtlinien zur richtigen Nutzung der Masken von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hingewiesen und die Schule aufgefordert, uns mitzuteilen, mit welchen Maßnahmen sie diese umzusetzen gedenkt.
Leider erfolgte von der Schule erst einmal keine Reaktion.
Wir ließen unsere Tochter also ganz normal in die Schule fahren und parallel versuchte ich den Schulleiter telefonisch zu erreichen. Dieser ließ sich aber durch sein Sekretariat nur verleugnen und war nicht zu einer Klärung bereit.
Obwohl der Schulleiter über alles Bescheid wußte versuchte er unsere Tochter eine Maske zu geben und sagte ihr, daß sie diese tragen müsse. Eine eindeutige Nötigung! Unsere Tochter ließ sich nicht darauf ein und erklärte dem Schulleiter noch einmal, daß sie aus gesundheitlichen Gründen befreit ist und deshalb auch keine Maske tragen werde. Daraufhin mußte sie wie eine Aussätzige auf der Straße vor der Schule stehen bleiben, bewacht von einem Lehrer, damit sie auf keinen Fall in die Schule geht.
Von der Schule erhielten wir darauf einen Anruf, in dem uns erklärt wurde, daß es keine Diskussion gibt und wir unsere Tochter abzuholen hätten.
Daher blieb uns nichts anderes übrig, als unsere Tochter von der Schule nach Hause zu holen. Allerdings bestand ich dabei auf ein Gespräch mit dem Schulleiter. Diesen wies ich noch einmal darauf hin, daß es für sein Handeln keine Rechtsgrundlage gibt, und daß er mit diesem Handeln die Gesundheit meiner Tochter gefährdet. Das machte auf ihn überhaupt keinen Eindruck, denn er war der Meinung, daß er als Privatperson (also nicht in seiner Funktion als Schulleiter) Entscheidungen trifft (!) und für diese Entscheidungen sind für ihn gesetzliche Grundlagen irrelevant.
Er machte dann noch den Vorschlag, daß wenn wir weiter auf die Befreiung von der Maskenpflicht bestünden, daß dann unsere Tochter am Nachmittag – so zusagen in „Quarantäne“ – alleine Unterricht erhalten könnte, Alternativ sei nur „Homeschooling“ möglich. Beides lehnte ich ab, da dies lediglich der Versuch einer inakzeptablen Diskriminierung zur Durchsetzung unrechtmäßiger Maßnahmen sei.
Auch der Hinweis auf die Strafbarkeit seines Handels ließ den Schulleiter vollkommen unbeeindruckt!
Nachdem ich also meine Tochter wieder nachhause gebracht habe, habe ich über die Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Beantragt habe ich, daß unsere Tochter auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen auch ohne Mund-Nasen-Schutz am normalen Unterricht teilnehmen darf.
Doch auch dazu durfte ich wieder etwas dazu lernen: Da Schulen Behörden sind, werden solche Maßnahmen juristisch als Verwaltungsakt angesehen, somit handelt es sich nicht mehr um eine zivilrechtliche Streitigkeit und damit ist auch nicht ein normales Amtsgericht zuständig, sondern das Verwaltungsgericht. Über diese Sachlage wurde ich also von dem zuständigen Amtsrichter informiert und dieser hat meinen Antrag nun an das zuständige Verwaltungsgericht abgegeben.
Heute – Dienstag Morgen – fand ich dann in meinem Fax ein Schreiben der Schule, in dem mir der Schulleiter mitteilte, daß nach rechtlicher Klärung im Ministerium unsere Tochter nun doch OHNE Mund-Nasen-Schutz am Unterricht teilnehmen dürfe.
Für mich ist diese Entwicklung ein weiterer Beleg dafür, daß es bei diesen vermeintlichen „Schutzmaßnahmen“ am allerwenigsten um einen Gesundheitsschutz geht, sondern vielmehr um einen Schutz vor Demokratie und mündigen Menschen! Allerdings ist es auch ein Beleg dafür, daß es sich in immer lohnt, Rückgrat zu zeigen und sich seine Rechte nicht einfach nehmen zu lassen.
passend dazu ….
Kein Rechtsanspruch auf Maskenpflicht im Unterricht
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Hamburg (dpa/lno) – Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg gibt es zum Schutz vor einer Corona-Infektion an Schulen keinen Anspruch auf Anordnung einer Maskenpflicht im Unterricht. Die Richter lehnten am Montag einen Eilantrag ab, wonach an Schulen während des Unterrichts das Tragen einer Maske für Schüler und Lehrer verpflichtend sein sollte, wie das Gericht mitteilte. Gegen die Entscheidung könne der Antragsteller Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. (Az.: 3 E 3336/20)
Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts kann eine Verletzung der Schutzpflicht des Staates nur festgestellt werden, wenn Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen wurden, wenn sie offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben. Der Antragsteller habe aber weder für alle Hamburger Schulen noch basierend auf der lokalen Situation an einer bestimmten Schule glaubhaft machen können, warum neben all den anderen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht unerlässlich sein soll.
Virologen des Robert Koch-Instituts hätten sich zwar für eine Maskenpflicht auch im Unterricht ausgesprochen. Gleichwohl sei nicht ersichtlich, dass ihre Einführung auch im Unterricht und für alle Schüler unabhängig von Klasse und Schulform zwingend erforderlich sei, um der aus dem Grundgesetz folgenden Schutzpflicht „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ Genüge zu tun.

Infos zusammen gefasst ; Trotz „Corona“ sterben viel weniger Menschen als sonst – Bestatter in Kurzarbeit ; AZK – Vortrag von Andreas Clauss aus 2011 ; Uwe Rapolder seit Jahren im Widerstand ; Ohne Maske kostet jetzt 150,00 Euro Geldbuße in NRW & Mecklenburg-Vorpommern ; und mehr

veröffentlicht 13.08.2020     von VTP
Bestatter in Kurzarbeit wegen Corona: „Es versterben viel weniger Menschen als sonst“
https://www.reitschuster.de/post/bestatter-in-kurzarbeit-wegen-corona-es-versterben-viel-weniger-menschen-als-sonst
Uwe ist seit Jahren im Widerstand – hat nur kaum einer mitbekommen
https://19vierundachtzig.com/2020/08/11/willkommen-im-klub-ex-koeln-trainer-uwe-rapolder/
Daniel Prinz: Klone als Avatare – Wie die Illuminati sich im Geheimen treffen, während der Rest von uns schläft
https://connectiv.events/daniel-prinz-klone-als-avatare-wie-die-illuminati-sich-im-geheimen-treffen-waehren-der-rest-von-uns-schlaeft/
Es ist langsam nicht mehr zu auszuhalten ; Schöne, neue Corona-Welt – heute in Thailand, morgen bei uns?
https://19vierundachtzig.com/2020/08/11/schoene-neue-corona-welt-heute-in-thailand-morgen-bei-uns/
Fragwürdige Corona-Infos: Facebook löscht 100 Millionen Beiträge
https://www.rnd.de/digital/fragwurdige-corona-infos-facebook-loscht-100-millionen-beitrage-LDHG5ONXXCKHMHIJU4JO34ZUFA.html
In NRW und Mecklenburg-Vorpommern ; Erhöhung: Ohne Maske kostet nun 150 Euro!
https://19vierundachtzig.com/2020/08/12/erhoehung-ohne-maske-kostet-nun-150-euro/

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Infos zusammen gefasst ; offensichtlich enthalten Impfungen 2 Coronastämme ; Polizei-Bedienstete schließen sich Demos an ; in Bayern ist Haft ohne richterlichen Beschluss jetzt offensichtlich monatelang möglich – greift jetzt der Polizeistaat in Selbstermächtigung? ; steht der Termin für den 2. Lockdown schon fest? ; und mehr

veröffentlicht 10.08.2020     von VTP
Bayern führt die Unendlichkeitshaft ein
https://www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein-1.3594307
Angeblicher Termin für zweiten Lockdown
https://www.watergate.tv/angeblicher-termin-fuer-zweiten-lockdown/

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